Freitag, Mai 18, 2012
   
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Elektrische Zigarette im Mund explodiert

e-zigarette explodiert im mund - mann verletzt

Ein Lithium-Ionen-Akku ist explodiert und hat einen Mann schwer verletzt. Er verlor bei dem Unfall einige Vorderzähne und einen Teil seiner Zunge.

Pikanterweise befand sich der Lithium-Ionen-Akku in einer e-Zigarette und verwandelte diese in einen „Feuerwerkskörper“, der durch das Arbeitszimmer flog und „alles schmolz, was er berührte.“

Der Original-Beitrag von abcNEWS erwähnt im gleichen Video noch einen explodierenden Gartentisch sowie einen jungen Mann aus Texas, der Verletzungen am Ohr erlitt, als er ein Mobiltelefon (Motorola) benutzte. Als Blut aus seinem Ohr floss, suchte er eine Notfallstation auf. Eine Beeinträchtigung seines Hörvermögens konnte nicht festgestellt werden - bisher.

Tom Holloway

57, Fotograph
Niceville, Florida,

Tom Holloway hatte sich aus gesundheitlichen Gründen offensichtlich 2010 eine e-Zigarette zugelegt. Seine durch Tabakzigaretten stark angegriffene Lunge drohte schlapp zu machen, und so stieg er auf die elektronische Zigarette um. Dies ermöglichte anscheinend eine Erholung seiner Lunge und zugleich den Konsum von Nikotin in fast gewohnter Art.

Holloway befand sich in seinem Arbeitszimmer, als der Lithium-Ionen-Akku explodierte. Vermutet wird, dass der berstende Akku den Verdampfer in Richtung Mund trieb, der dort Vorderzähne ausschlug und einen Teil der Zunge herausriss. Der Akku selbst schoss in der entgegengesetzten Richtung durch das Arbeitszimmer, „schmolz alles, was er berührte“ und setzte das Zimmer in Brand.

Tom Holloway wird derzeit in einem Zentrum für Verbrennungs-verletzungen behandelt.

Die Marke des Lithium-Ionen-Akkus ist unbekannt - so wie auch die der verwendeten e-Zigarette

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Sind Lithium-Ionen-Akkus ein Sicherheitsrisiko?

In der Vergangenheit haben Lithium-Ionen-Akkus schon durch ähnliche Zwischenfälle auf sich aufmerksam gemacht. Mehrere Unternehmen mussten sich mit diesem Problem herumschlagen. Mögliche Fehlerursache: die Lithium-Ionen-Akkus sind von einer Isolationsschicht umgeben. Ist diese Schicht verletzt – etwa durch Fabrikationsfehler, unsachgemäße Handhabung (Werfen oder Stürze) – so kann das zu „unkontrollieren Überhitzungen des Gerätes“ führen.

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britische kommission empfiehlt e-zigaretten

britische regierung und "rauchfreie nikotinzigaretten"

e-Zigaretten werden hoffähig

Der britische Guardian berichtet in seiner online-Ausgabe vom 14. September, dass die Regierung empfiehlt, "e-zigaretten - rauchfreie Nikotinzigaretten -" zu verwenden, um die Anzahl der Toten durch Rauchen zu senken. Dieser Vorschlag kommt direkt von der sog. "Nudge Unit" - am besten wohl mit "Motivationstruppe" übersetzt. Diese Einheit wurde ins Leben gerufen, um unsere teetrinkenden Inselnachbarn zu ermuntern, ihre Lebensgewohnheiten positiv zu verändern.

Die sieben-köpfige "Motivationstruppe" wurde von dem englischen Premier David Cameron im Juni des Jahres ins Leben gerufen. Ihr offizeller Name: Kommision zur Förderung einsichtigen Verhaltens.

In einer Regierungsverlautbarung heißt es: "Unsere Regierung wird das schlauer machen. Wir werden die bürokratischen Hebel der Vergangenheit meiden und Wege finden, die Menschen auf intelligentem Weg zu ermutigen, bessere Entscheidungen für sich zu treffen."

Rauchen oder Sterben

keine zeitgemäße Alternative

Diese Truppe empfiehlt nun der britischen Regierung Maßnahmen zur Förderung der Organspende, Verbesserung von Steuerformularen, aber auch die Verwendung der e-Zigarette, da die Alternative "Rauchen oder Sterben" weder zeitgemäß noch erfolgreich sei.

Bericht der Kommission

"Nudge" Unit

So lesen wir: Es ist wichtig, des Regelwerk für diese Produkte [die e-Zigarette] richtig zu gestalten, um deren Verwendung zu fördern. Eine Regel für Verhaltenswechsel ist, dass es viel leichter ist, eine Angewohnheit durch eine ähnliche zu ersetzen als eine tiefverwurzelte auszumerzen.[...] Wenn alternative und sichere Nikotinprodukte verfügbar sind, so könnten diese das Potential haben, zehntausende von Menschen jährlich zu retten.

Entwicklung gehemmt

John Britton
Professor für Epidemiologie
Universität Nottingham

John Britton, Professor für Epidemiologie and der Universität Nottingham, erklärt, dass neben der elektronischen Zigarette, die das Rauchen einer Zigarette simuliere, noch drei bis vier weitere Produkte in Entwicklung seien, die Unternehmen jedoch wegen der erwarteten Schwierigkeiten bei der Zulassung diese nicht vorantrieben.

Ein Hersteller, der behaupte, seine Produkt verbessere oder beinflusse die Gesundheit stehe vor großen Zulassungsproblemen. So werden die geläufigen Nikotinersatzmittel als Medikamente verkauft.

die e-Zigarette

e-Zigaretten nun enthalten zwar Nikotin, aber deren Hersteller und Verkäufer versuchen eine entsprechende Regulierung als Medizinprodukt oder Medikament zu vermeiden, indem sie auf gesundheitliche Hinweise verzichten. Allerdings fehlen bedauerlicherweise auch Informationen zur Sicherheit und Qualitätsstandards.

Wir schlagen vor, alle diese Nikotinprodukte so zu regulieren, dass sie in vernünftiger Reinheit und Qualität in den Geschäften genauso verfügbar sind wie Zigaretten.

e-Zigarette kann Leben retten

Die britische MHRA (Medicine and Healthcare Regulatroy Agency) überprüft nun diese Geräte: sollte sie ein günstiges Urteil fällen, so ist damit zu rechnen, dass Großbritannien die e-Zigarette zuläßt, und das "Dampfgerät" sodann in Geschäften verkauft werden kann.

David Halpern, der Leiter der "Motivationstruppe": Ohne Zweifel kann [die e-Zigarette] viele Leben retten und hunderte Millionen Pfund einsparen.

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e-Zigarette: Lifestyle oder Medizinprodukt?

Ist die e-Zigarette ein Lifestyle- oder Medizinprodukt?

e-zigarette-medizinprodukt-oder-lifestyle

In Gefahr und großer Not bringt der Mittelweg den Tod.
(Friedrich von Logau ♦)

Während die deutsche e-Raucher-Gemeinde noch im Dornröschenschlaf verharrt und eine gesetzliche Regulierung der e-Zigarette auf die lange Bank schieben will, betreibt eine deutsche Firma aktiv diesen Prozess.

Diese lange hinter vorgehaltener Hand flüsternd diskutierte Frage wird von einer bayrischen Firma aktiv einer Antwort zugeführt. Das Unternehmen hat eine sog. Pharmazentralnummer ♦ (PZN) beantragt, um die eigenen Produkte den 22.000 Apotheken per Großhandel anzubieten. Zwar ist dies nur ein erster Schritt in Richtung Medizinprodukt, denn eine PZN weist das Produkt weder als Medizin noch als behördlich geprüft aus, aber damit verschafft sich die Firma bei der gegenwärtig nur scheinbaren gesetzlichen Unklarheit einen ersten Wettbewerbsvorteil und bringt sich in gute Aufstellung.

Lifestyle-Produkt

Wird die e-Zigarette bei einer künftigen eindeutigen gesetzlichen Regulierung nämlich als Lifestyle-Produkt (oder Tabakerzeugnis) eingestuft, so stehen einer breiten Vermarktung keine Hindernisse entgegen. Die e-Zigarette könnte dort, wo es für die betroffenen Raucher am wichtigsten ist, vertrieben werden: in Tabakgeschäften, Tankstellen, Supermärkten und natürlich auch wie bisher in Online-Shops. Eine weite Verbreitung dieses alternativen Rauchproduktes könnte helfen, Abertausende von Menschenleben zu retten.

Medizinprodukt

Wird sie allerdings als Medizinprodukt eingestuft, so unterliegt Handel und Produktion strengen gesetzlichen Bestimmungen und als Konsequenz dürfte die e-Zigarette nur in Apotheken vertrieben werden - eine für dieses innovative Produkt vermutlich fatale Entwicklung. Bei den zu erwartenden "Apothekerpreisen" würde für viele die mögliche Ersparnis als Anreiz zum Wechsel wegfallen, und viele ehemalige Raucher würden wieder mit dem Rauchen von Tabakzigaretten fortfahren - mit allen seinen negativen gesundheitlichen wie gesellschaftlichen Folgen.

Aggressives Marketing

So lässt sich auch leicht das aggressive Marketing dieser Firma erklären. Mit dem Argument "Aufhören mit der e-Zigarette" nennt sie ein therapeutisches Ziel – die Nikotinentwöhnung. Damit fördert sie eine spätere Einstufung der e-Zigarette als Medizinprodukt und der Nikotindepots als Medizin, während ihre eigenen Produkte bereits an den dann einzigen Verkaufsorten im Angebot zu finden sind.

Wünschenswerte Qualitätskontrollen

Allerdings hat diese Entwicklung keineswegs nur negative Folgen. Eine Einstufung als Medizin und Medizinprodukt würde eine durchaus wünschenswerte und bisher schmerzliche fehlende Qualitätskontrolle der elektrischen Zigarette und der Nikotindepots mit sich bringen.

Von einem Verbraucherstandpunkt aus gesehen, kann es nur hilfreich sein, sowohl die Depots als auch die e-Zigaretten strengen, nachprüfbaren Qualitätskontrollen zu unterziehen, denn es handelt sich hier um ein Produkt, das womöglich tief in den Stoffwechsel eingreift. Der hoffnungsfrohe Verweis auf die fehlende Regulierung anderer chinesischer Produkte darf hier nicht als Entschuldigung oder gar Rechtfertigung dienen.

Und so muss der bisherige „konventionelle" Handel und die e-Raucher-Gemeinde diese Herausforderung nun aktiv annehmen und selbst eine Klärung der Sache e-Zigarette „proaktiv" betreiben.

  • Sowohl für das Gerät als auch für die Nikotindepots müssen klare, nachvollziehbare, unabhängige Gütesiegel entwickelt werden, die den Verbraucher schützen.
  • Gleichzeitig muss die gesetzliche Regulierung im Sinne der vielen e-Raucher vorangetrieben werden. Hier gilt es eine Einstufung als Lifestyle-Produkt oder Tabakerzeugnis zu erreichen, damit Preise und Vertriebswege eine möglichst weite Verbreitung des Produktes erlauben.
  • Ebenso wünschenswert wäre die Nutzung eines Gütesiegels für Online-Shops♦, wie es z.B. von der Stiftung Warentest oder dem Bundesjustizministerium ♦ empfohlen wird, um die Glücksritter in diesem Geschäft erkennbar zu machen.
  • Und nicht zuletzt muss die medizinische Forschung vorangetrieben werden, um endlich aus dem fabulatorischen Notstand zu wissenschaftlich möglicher Gewissheit zu gelangen. Auch wenn „es schwer vorstellbar ist", dass die e-Zigarette so schädlich sein kann wie die „normale" Zigarette, so muss hier der medizinische Nachweis erbracht werden.

Die größte aller Feigheiten ist die Angst, die Wahrheit könne schlecht sein.
(Herber Spencer ♦)

Die e-Rauchergemeinde und die Händler haben bisher einer Regulierung eher ausweichen wollen, in der Erwartung, diese könne nur nachteilig ausfallen. Nachteilig für die Händler, nachteilig für die Kunden. Doch sitzen Händler und Kunden hier nicht selbstverständlich in einem Boot.

Mal ehrlich: das erste Ziel der Kunden ist ja nicht, Umsatz für die Händler zu erzeugen. Sie - die Kunden - wünschen qualitativ hochwertige und preiswerte Produkte und die wollen sie problemlos beziehen. Wenn das über den Weg der Apotheke geschehen könnte – den Verbrauchern kann das letztendlich egal sein. Die Frage ist natürlich: wie viele preiswerte Produkte gibt es denn in Ihrer Apotheke? Qualitativ hochwertige – ganz ohne Frage. Aber gleichzeitig auch preiswerte?

Die Händler auf der anderen Seite haben so manchem naiven Glauben zum Trotz nicht nur das Wohl der Kunden im Sinn – der steht ihnen auch nach Umsatz und Gewinn. Je unregulierter der Markt, je weniger Eingriffe und Kontrollen von außen desto größer ist die Gewinnspanne.

Beide stehen einem Unternehmen gegenüber, das die Spielregeln unserer wettbewerbsorientierten Gesellschaft beherrscht und wohlvorbereitet in diesen Kampf zieht. Ohne Fisimatenten steuert es auf die bisherige Schwachstelle des Geschäftes zu: die vorgebliche oder tatsächliche gesetzliche Unklarheit. Und tut dies offensichtlich in der Absicht, diese lang notwendige Klärung herbeizuführen.

Wer hier immer noch meint, es sei besser in katatoner Starre abzuwarten, gehört bald zur erlebten Geschichte.

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e-zigaretten geben kein oder kaum Nikotin ab

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Einer Studie der Virginia Commenwealth University zufolge, durchgeführt von Professor Thomas Eissenberg→, gibt die elektronische Zigarette soviel Nikotin ab wie eine nicht angezündete Zigarette aus Tabak.

Die Verbraucher dürfen berechtigterweise erwarten, dass ein Gerät, das entwickelt wurde, um eine Droge [Nikotin] abzugeben, sicher und wie versprochen funktioniert.Unsere Ergebnisse zeigen, dass die ‚elektronischen Zigaretten' in unserem Test, die Droge nicht abgeben, die sie abgeben sollten. Es ist nicht so, dass sie lediglich weniger Nikotin als Zigaretten abgeben. Tatsächlich geben sie Nikotin in nicht messbaren Mengen ab. Was die Nikotinabgabe betrifft sind diese Produkte so effektiv wie das Ziehen an einer nicht angezündeten Zigarette.
(Prof. Dr. Thomas Eissenberg)

Die Studie - im Abstand von zwei Tagen insgesamt vier Mal wiederholt – umfasste sechzehn Raucher. Die Teilnehmer durften 12 Stunden nicht rauchen. Dann rauchten sie entweder ihre eigenen Zigaretten, zogen an einer nicht angezündeten Zigarette oder benutzten eine e-Zigarette (zwei verschiedene Marken mit 16 mg Nikotindepot). Die Teilnehmer nahmen zehn Züge, worauf der Nikotingehalt im Blutplasma gemessen wurde – im Abstand von 5, 15, 30 und 45 Minuten nach dem ersten Zug.

Die Ergebnisse:

  • 20 ng/ mL - „echte" Zigaretten
  • 2 ng/ mL  - Ziehen an einer nicht brennenden Zigarette
  • 3,5 ng/mL - e-Zigaretten 

[ng = Nanogramm (Milliardstelgramm), mL = Milliliter [Tausendstelliter])

Der Forscher untersuchte auch das subjektive Verlangen (Suchtdruck) nach einer Zigarette und präsentierte ein überraschendes Ergebnis: von den beiden e-Zigaretten hatte eine gar keine Auswirkung auf das Verlangen, während die andere elektronische Zigarette im Test „den Suchtdruck anscheinend gemindert hat." Die Raucher von echten Zigaretten hingegen zeigten die erwarteten Resultate: ein signifikantes Nachlassens des Verlangens nach einer Zigarette.

Professor Eissenberg betont, dass sich diese Ergebnisse nur auf die beiden e-Zigaretten im Test und die kontrollierten Bedingungen beim Inhalieren beziehen. Veränderungen im Design, in der Zusammensetzung der Nikotinpatronen (Depots) sowie eine geübte dauernde Verwendung mit intensiverem Ziehen an der e-Zigarette könnten die Nikotinabgabe beeinflussen. „Wenn wir all dies bedenken, so wird klar, dass wir diese Geräte zur Nikotinabgabe (e-Zigaretten) weiter testen müssen."

Bemerkenswert ist weiter, dass es zumindest einer e-Zigarette gelang, den Suchtdruck zu reduzieren, obwohl Nikotin nicht in nennenswertem Umfang abgegeben wurde. Das zeigt, dass der simulierte Rauchvorgang einer e-Zigarette einen verhaltensorientierten Anreiz bietet. Zum einen reduziert dieser offensichtlich in begrenztem Umfang das Verlangen nach einer Zigarette, und zum anderen ist er ein Faktor, der bei der Betrachtung des Suchtbildes nicht vergessen werden darf.

Wenn – so →Prof. Michael Siegel  - elektronische Zigaretten sogar ohne Nikotinabgabe das Verhalten von Rauchern positiv beeinflussen und helfen, den Griff zur nächsten Zigarette zu unterdrücken, dann „wäre das möglicherweise eine sichere Alternative zum Rauchen."

Siehe auch:

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e-zigarette in Südkorea Tabakprodukt

Gericht in Südkorea
stuft e-Zigarette
als Tabakprodukt ein

Ein koreanisches Gericht stufte am Montag die e-Zigarette als Tabakprodukt ein. Damit unterliegt die e-Zigarette in Südkorea den gleichen Beschränkungen wie die Zigarette. Es gelten nun dieselben Werbebeschränkungen und Rauchverbote.

Ein Importeur hatte im Juni geklagt, da die Stadt Seoul die Online-Werbung seiner Firma diesen Beschränkungen unterwarf.

e-Zigarette entspricht wirklichem Tabak

Das Verwaltungsgericht in Seoul gab nun der Stadt Recht: nach Ansicht der Richter entspricht die e-Zigarette wirklichem Tabak.

"Das gegenwärtige Recht definiert Zigaretten als ein Produkt, das Tabak zum Rauchen, Kauen oder Schnupfen zur Verfügung stellt. Das Gesetz legt außerdem fest, dass alle Ersatzprodukte denselben Regulierungen unterliegen sollen wie traditonelle Zigaretten." - so Richter Ahn Cheol-sang im Urteil.

"e-Zigaretten enthalten hier ein Nikotinkonzentrat, dass aus Tabak gewonnen wird, und sie erlauben Anwendern, dieses zu inhalieren. Daher fallen sie in die gleiche Kategorie wie traditionelle Zigaretten."

Anzeigenkampagnen für Tabakprodukte sind in Südkorea nur in den Publikationen erlaubt, weniger als einmal wächentlich erscheint. Außerdem dürfen Zigarettenhersteller auch bei Veranstaltungen ihre Produkte nicht bewerben.

Ebenso unterliegen e-Zigaretten demselben Rauchverbot wie Tabakzigaretten.

Der Verbrauch von Nikotinliquiden stieg in Südkorea von 700 Litern im Jahr 2008 auf 16.000 Litern im Jahr 2009 infolge der Verbreitung der e-Zigarette.

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