Sonntag, Februar 05, 2012
   
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alles was recht ist

e-zigarette-recht-gesetz-absurdistan Im Februar 2008 nimmt eBay Deutschland alle e-Zigaretten aus dem Angebot. Großbritannien und Irland folgen im Juni 2009. Warum?

Gute Frage, das. Der Mensch wird neugierig und startet seinen Rechner. Was nun folgt, ist Recherche und fördert zu Tage:

die wollen das nicht, weil sie denken, dass sie das nicht dürfen.

Warum werden e-Zigaretten und e-Liquids eigentlich nicht bei eBay etc. verkauft? Der Mensch greift zum Telefonhörer und klingelt in Brandenburg an. Dort meldet sich ein Herr; dessen Behörde war in dieser Sache federführend. Und zwar, weil eBay Deutschland in Dreilinden sitzt. Deswegen ist Brandenburg zuständig.

„Das war aber eine gemeinsame Aktion aller 16 Länderbehörden." versichert mir der Sachkundige. eBay sei immer „sehr kooperativ und bemüht, schwierige Situation zu vermeiden."

Was gilt es denn zu vermeiden? Tja, die e-Zigarette und die e-Liquids fallen unter das Arzneimittelgesetz, das sei ganz klar. Brandenburg ist da ganz unbeirrt und ohne Zweifel. Er verweist auf die Definition von Arzneimittel.

„Ein Blick ins Gesetz vertieft die Rechtskunde!" Ist ein alter Juristenspruch – heißt so viel wie „Lesen bildet" unter uns Normalbürgern. Der Herr aus Brandenburg, hilfsbereit, liest vor:
 § 2 Arzneimittelbegriff
 (1) Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,
1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder
a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.
Nikotin ist ein Pharmakon
Na ja. Der Mensch ist kein Jurist. Mir klingeln die Ohren, aber mit „pharmakologische ... Wirkung ... zu beeinflussen..." ist der Mensch wieder an Bord und versteht: Nikotin – das ist hier das „pharmakologische" und seine Wirkung beeinflusst den Körper.

Der Herr aus Brandenburg lächelt und nickt. Kann ich natürlich durch's Telefon nicht sehen, aber ich denk's mir.

Brandenburg: klare Gesetzeslage „Sehen Sie, die Sache ist vom Gesetz her völlig klar." meint Brandenburg zuversichtlich. „Und deswegen hat eBay die e-Zigaretten dann auch sofort aus dem Programm genommen. Unserer Auffassung nach, handelt es sich hierbei um Medizinprodukte und Arzneimittel. Und die dürfen auf eBay nicht gehandelt werden."
(3) Arzneimittel sind nicht .... Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes


„Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
Charles de Montesquieu

„Aber" so der Mensch, „das trifft doch ganz genau so auch auf Zigaretten und Tabak zu!"

„Natürlich" und nun verlassen wir das Reich der Vernunft, des Gesunden Menschenverstandes und der Logik und treten ein in das Wirkungsfeld der Juristerei, „aber genau dafür hat das Gesetz dann Ausnahmen formuliert. Und die Zigarette usw. fällt unter diese Ausnahme."

Ich verstehe. Hier geht es um eine fettere Sache als die mit dem Ehrenwort von dem Dicken. Das war ja einfach nur illegal und verfassungswidrig. Hier hat die Tabaklobby, Entschuldigung, der Gesetzgeber eine klare Gesetzeslücke, Entschuldigung, eine Ausnahme formuliert, damit „Zigaretten usw." nicht in Apotheken verkauft werden müssen. Oder gar ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, indem sie auf gesundheitliche Unbedenklichkeit vor „Inverkehrbringung" geprüft werden. Da müsste dann ja auch ein Beipackzettel in der Länge der Ahnentafel von Vater Abraham beiliegen. Mögliche Nebenwirkungen: Lungenkrebs, Lippenkrebs, Zungenkrebs, Kehlkopfkrebs, Speiseröhrenkrebs, Magenkrebs, COPD, Herzinfarkt, Schlaganfall, um 14 Jahre verkürzte durchschnittliche Lebensdauer etc. pp

Der Herr aus Brandenburg ist Besitzer und Nutzer des Gesunden Menschenverstandes. Die Ironie der gesetzlichen Lage springt ihm ins Auge. Auch hat er schon viel mit der e-Zigarette zu tun gehabt, kennt sich ziemlich gut aus und findet: die gehören in die Apotheken. Dort unterliegen sie einer ständigen Qualitätskontrolle und müssen hohe Standards erfüllen. Das bedeutet eine hohe Sicherheit für den Verbraucher.

Das stimmt. Der Mensch kann da nicht widersprechen. Abgesehen vom Verkaufsort Apotheke. Apothekerpreise. Scheibe, oder wie heißt das Wort mit Doppel-S?

 Ja, aber?
Der Mensch fragt: „Wenn das denn so klar ist, wie Sie das hier schildern und zitieren, wieso werden die Teile bundesweit verkauft? Ganz öffentlich. Im Internet. Werbung im Fernsehen? Aufbau von Verkaufs- und Händlerstrukturen?"
„Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch beträchtlich erweitern."
Mark Twain
Nun wird's bunt. Brandenburg als Überwachungsbehörde müsse tätig werden, falls ein Verstoß bekannt würde. „Wenn ich von so etwas erfahre, dann bin ich von Dienstwegen her verpflichtet, den zuständigen Staatsanwalt zu informieren."

Hm. Der Mensch versucht's erneut. Da gibt es doch diese Suchmaschine Google. Mit der kann man suchen, z.B. nach „e-zigarette" oder „elektrische zigarette" oder „elektronische zigarette". Ich bin da so mutig, weil ich weiß, dass ich kein Geheimnis verrate.

„Ja, da ham'Se schon recht." Deswegen sei da jetzt auch eine Abteilung gegründet worden, die überwache den gesamten Internethandel. Da seien aber nur zwei Beamte tätig.

Zwei Beamte. Nun, man ist ja nicht gerne alleine. Der Mensch dankt für dieses Gespräch.

Der Rest unserer Bunten Republik Bunte Republik Deutschland. Noch 15 Bundesländer. Vorträge über Medizinprodukt und Medizin. Dahinter verschanzen sich manche. Es seien noch keine Entscheidungen gefallen, es komme drauf an. Niemand weiß nichts Genaues nicht gewiss. Und keiner will sich äußern.

Auf die Frage, wie ein Produkt, das keinerlei Rauch entwickle, dieselben Gesundheitsschäden hervorrufen könne wie ein Produkt, das Rauch entwickle, erhalte ich die Antwort: "Das kommt darauf an, ob es als Medizin- oder Tabakprodukt eingestuft wird." Ich wiederhole die Frage. Erhalte dieselbe Antwort und vermute nun eine kognitive Sprachstörung am anderen Ende der Leitung.

In Bayern ist der Zuständige nicht zuständig. Das was auf seinem Schreibtisch liegt, das ist sein Zuständigkeitsbereich – von allem jenseits dieser klaren Grenze weiß er nichts. Hat auch noch nie was von "e-Zigarette" gehört.

Das treue Glied unseres föderalen Staates, das mit der Überwachung beauftragt ist, widersteht erfolgreich jeder Frage. Er oder sie kann mir auf gar nichts irgendeine Antwort geben. Ich verkneife mir die Frage: "Können Sie mir den wenigstens bestätigen, dass Sie mit mir reden." Die Antwort hätte mich vermutlich in eine Existenzkrise gestürzt.

Gerichtsfest? Aber dann Andernorts. Im Prinzip sei die Gesetzeslage klar: das Arzneimittelgesetz greife hier, eine weitere oder gar neue Regulierung sei nicht notwendig, das Bestehende müsse nur konsequent angewendet werden.

Der Mensch verweist wieder auf Suchmaschinen. Ja, das sei schon bekannt, und die Causa „e-Zigarette" fülle manchen Aktenordner. Die Sache sei allerdings noch nicht gerichtsfest.

„Gerichtsfest? Was bedeutet das denn?"

„Nun ja" und nun kommt es doch zu Unvorhergesehenem. „Die Gegenseite beschäftigt schließlich gute Anwälte." Die Dame erklärt mir den Rechtsstaat. Und die e-Zigarette verursache keine oder kaum Schädigung. Und diese gelte es nachzuweisen. Nachzuweisen, dass das Arzneimittelgesetz tatsächlich greife. Im konkreten Einzelfall.

„Das ist schwierig – aber wir sind da dran!"

Und was ist mit dem Zoll?
Darf der Zoll Pakete aus der EU kontrollieren?
Na klar. Man rufe einfach beim Zoll an und dort erhält man dann die Auskunft: wenn eine Sache einem Verbot oder einer Beschränkung entgegenzustehen scheint, so darf der Zoll hier kontrollieren. Es handelt sich hier nicht um eine Einfuhr - so der nette Herr - sondern um eine Verbringung nach Zollrecht. Und auf deutschem Hoheitsgebiet gilt sowohl das Zollrecht als auch das Arzneimittelgesetz. Siehe hier→
Da steh ich nun, ich armer Tor!
Und bin so klug als wie zuvor.
Goethe
Der Mensch versucht eine Zusammenfassung des Gehörten. Nicht des Verstandenen. Da muss dann jeder schon selbst mal zum Hörer greifen. 

Es ist also zu 100% ganz sicher, dass das Arzneimittelgesetz vielleicht greift. Das hängt möglicherweise davon ab, in welchem Bundesland sich Handel, Benutzung und Besitz ereignen oder vielleicht ereignen, falls diese unter Umständen von einer eventuell existierenden und gegebenenfalls sogar besetzten Überwachungsbehörde entdeckt werden.

Wir befinden uns hier offensichtlich im Reich der Quantenmechanik und Heisenbergschen Unschärferelation: nichts ist absolut sicher oder kann zu einem beliebigen Zeitpunkt mit hinreichender Genauigkeit bestimmt werden: alles ist möglich und mehr oder weniger wahrscheinlich. Vielleicht.

Na ja, ich bin kein Rechtsanwalt. Ich muss das ja nicht verstehen. Vielleicht habe ich eine Antwort erhalten, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht ist auch die Frage unterwegs verloren gegangen...




Majid (27.12.2011 (18:29:59))
Deutschland 1 Deutschland ist ein Freiheitsland!
Du bist frei, in Frieden, unzufrieden zu sein!
Also schreie gegen Tabakindustrie, oder Politiker. Das macht dich FREI!
Gutes Gefühl, oder?
Quote
Halligalli (17.12.2011 (11:31:04))
Deutschland schönes Land Yes No und vor allem die Politik....
Der Rauch einer Zigarette tötet usw., aber der Tabakanbau wird subventioniert.
E-Zigaretten verboten, wo kaum was drin ist - aber die normalen Giftmüllzigaretten dürfen die Menschen zu sich nehmen...ja, wer will denn von den Menschen da noch übrig bleiben?
Die Politiker?
Die rauchen bestimmt nicht.
Quote
Rene (26.10.2011 (12:09:22))
Zoll hat auch meine Sendung beschlagnahmt 1 Quote :
Also meine Bestellung verschiedener E-Zigaretten ist unterwegs. Freue mich schon auf den Zoll. Denn die Gesetzeslage ist momentan ganz eindeutig. E-Zigaretten unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz, genausowenig wie die zugehörigen Liquids. Selbst die FDA in Amerika musste zurückrudern, nachdem sie jahrelang die Einfuhr boykottiert hat. Ich habe in einem Forum ein "Musterschreiben" für den Zoll gefunden, das alles erklärt. Bin mal gespannt was passiert :-)

Wie ist es denn ausgegangen? Und wo hast Du das Musterschreiben gefunden? (link?)
Quote
Stefan (29.07.2011 (11:46:54))
Lieferung eingetroffen, Zoll verweigert die Einfuhr 1 Ich habe heute u.a. Liquide und auch E-Zigaretten geliefert bekommen die beim Zoll gelandet sind.

Wollte diese dann auslösen und es kam was kommen mußte (wir leben ja in dem freien Deutschland)der Zoll verweigerte die Herausgabe mit dem Verweis auf das AMG Punkt und Ende, Geld futsch.
So geschehen in NRW. In anderen Bundesländern, oh Wunder, gilt dieses Gesetz dann aufeinmal nicht mehr.
Dieses Land bringt mich noch um meinen Verstand.
Quote
Ralle (22.07.2011 (08:40:15))
Bestellung läuft 1 Also meine Bestellung verschiedener E-Zigaretten ist unterwegs. Freue mich schon auf den Zoll. Denn die Gesetzeslage ist momentan ganz eindeutig. E-Zigaretten unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz, genausowenig wie die zugehörigen Liquids. Selbst die FDA in Amerika musste zurückrudern, nachdem sie jahrelang die Einfuhr boykottiert hat. Ich habe in einem Forum ein "Musterschreiben" für den Zoll gefunden, das alles erklärt. Bin mal gespannt was passiert :-)
Quote
Hanswurst (30.06.2011 (14:27:54))
Heute beim Zoll gewesen... -.-\\\' -1 Ich bin heute beim Zoll gewesen um eine größere Bestellung E-Zigaretten und Liquids bzw Depots abzuholen...

Ich fass mich kurz:
Die Liquids und Depots sogar die aus den Starter-Paketen der E-Zigaretten wurden komplett eingezogen und werden nun vernichtet...

Bin ich ein Unmensch weil mich bei sowas die blanke Wut packt? Bzw wenn solche gesetzlichen Ungerechtigkeiten passieren?!

Ich meine es passieren weitaus schlimmere Dinge in der Welt! -.-
Und wenn ich mich selbst vergiften will dann will ich es halt... aber dann sollen sie mich wenigstens aussuchen lassen wie ich es tue!

Quote
Birkie (19.09.2010 (15:55:51))
Hmm...... 1 Warum die USA , na wo hocken denn die Tabakfirmen, die Multis ?
Nicht in China jedenfalls.
Das ist das generelle Problem dieser, ach so, gerechten ungerechten Welt.

Nun entsteht aber zum Glück andernorts eine Riesen Lobby für unsere user Belange.
Warten wir es ab, sollte die e- Zigarette verlieren,....

Die Gesetze wurden von Menschheitsbeginn an von reichen und mächtigen für
Die Reichen und Mächtigen gemacht.

Abfallprodukte schützen such den Pöbel, uns.

Also das erste Argument für die eZigarette ist doch es gäbe keine Teerlungen mehr, schützt uns doch alle.

Mich wundert es immer wieder wie bei Nebensächlichkeiten so über Gesundheitsschutz diskutiert wird.
Aber bei der großen Recyclinglüge von elekto Schrott in Ghana diskutiert man nicht über das was alle Regierungen der Industrieländer da anrichten.

Handelsfreiheit für die eZigarette !
Ansonsten passiert das was in der Automobielindustrie schon lange Programm ist, das eAuto wird verhindert, weil jeder zuhause einen Motor herstellen könnte.
Die Chinesen sind auch hier schlauer. Die machen es einfach.

Ich meine mir Raucher kann doch jeder Tabakkonzern egal sein, wenn ich eine neue bessere Dareichungsform angeboten bekomme, die zudem gesünder ist, und weniger Dreck macht, und eigentlich den technischen Nobelpreis verdient.
Mal ehrlich den verdient die eZigarette,
Weil sie revolutionär ist zumindest mehr bringt uns allen als der Teilchenbeschleuniger am Genfer See oder war\'s ein anderer See egal.

Manchmal wird eben der Fortschritt behindert zu Gunsten alter Technologien,
Weil sonst amtierende Multis ihren stand verlieren.
Quote
Jürgen (23.04.2010 (14:21:45))
alles was recht ist 1 ich hoffe das der gesetzgeber uns usern noch eine weile zeit lässt,oder die liquids als lifestyleprodukt frei gibt.
das gerade usa den bürger so einengen will ist mir persee ein rätsel aber was soll
gruss
Jürgen
Quote


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