Donnerstag, Februar 23, 2012
   
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Zoll darf EU-Pakte kontrollieren

e-zigarette-test-zoll-kontrolle

Zoll kontrolliert auch innerhalb der EU versandte Pakete

Ein Besucher dieser Seite erlebte eine Überraschung der unangenehmen Sorte. Eine in Spanien für € 130,- erworbene e-Zigaretten-Sendung erregte die Neugierde der deutschen Zollbehörde. Diese beanstandete den Inhalt und der Empfänger zog es vor, die Annahme des Paketes zu verweigern.

Ein Anruf beim Zoll ergab folgende Auskunft: der deutsche Zoll darf EU-Pakete kontrollieren, wenn deren Inhalt einem "Verbot oder Einschränkung entgegenstehen". Dies sei zwar keine "Einfuhr" jedoch eine "Verbringung nach Zollrecht" - "da die e-Zigaretten gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen".

Der nette Beamte hatte da keinerlei Zweifel, was die Gesetzeslage auf deutschem Hoheitsgebiet angeht...

Legales Hallali




Sipowic (06.09.2011 (21:44:37))
Yes No Quote :
Hallo,
ich habe mir neulich ...
Ich mein...100 Euro in den Sand setzen...macht keiner,oder?


Hallo Sunny :)

was dann passiert, das kann Dir vielleicht ein Rechstsanwalt sagen. Wenn der Zoll das aufmacht...

Ich versuche gerade selbst eine Lieferung frei zu kriegen. Bei mir hängt die in Frankfurt, verursacht überflüssigen Schriftwechsel, und vielleicht bekomme ich das Zeug. Allerdings handelt es sich bei mir nur um nikotinfreie Depots, ich hoffe also :)

Wir müssen uns bei solchen Bestellungen halt klar drüber sein, dass da nichts sicher läuft.
Quote
sunny901 (06.09.2011 (19:54:56))
Yes No Hallo,
ich habe mir neulich auf einer spanischen e-zigaretten Seite eine bestellt.
Falls diese nun durch den Zoll kontroliert wird....ist diese dann weg? Oder kann ich sie mir trotzdem abholen?
Ich mein...100 Euro in den Sand setzen...macht keiner,oder?
Quote
Muck (08.04.2011 (00:35:54))
Die Rechtslage ist völlig klar 1 "Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche
Erkenntnisse belegt sind." Sagt das Bundesverwaltungsgericht, sagt der Europäische Gerichtshof.

Dass diverse Behörden wider die Rechtslage handeln, hat schlicht mit der Unwissenheit der Käufer zu tun. Und damit, dass sich kleine Importeure selten gute Anwälte leisten können. Allerdings besteht bei einem Einspruch beim zuständigen Verwasltungsgericht gar keine Anwaltspflicht.

[ezt] "Die Lektüre der Gesetze fördert die Rechtskunde."
Quote
Nele (06.02.2011 (11:32:13))
Yes No Mit Sendungen aus der Schweiz muss man auch aufpassen. Die Schweiz gehört nicht zur EUQuote
AlexTM (12.11.2010 (21:14:12))
Passiert aber selten Yes No Die Geschichte hört man auch in Snus-Foren gelegentlich. Allerdings wirklich nur sehr gelegentlich, wirklich große Sorgen muß man sich da eher nicht machen. Aber es kann passieren.

Wobei, wenn die Sendung aus Teneriffa kommt, kommt noch dazu, daß dieses steuertechnisch außerhalb der EU liegt. Dürfte die Kontrollfrequenz eher erhöhen.
Quote


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